Warum Vereine eine Weiterverkaufsbeteiligung vereinbaren
Gerade bei jungen Spielern stehen Vereine oft vor einem Dilemma. Sie wollen einen Transfer ermöglichen, halten die aktuelle Ablöse aber für niedriger als das mögliche Potenzial des Spielers. Eine Weiterverkaufsbeteiligung verteilt dieses Risiko. Der verkaufende Klub akzeptiert heute vielleicht einen geringeren Fixbetrag und sichert sich dafür einen Anteil an einem möglichen späteren Geschäft.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat solche Klauseln in seiner Rechtsprechung als im Profifußball gebräuchliche Form der Risikoteilung beschrieben. Für Fans ist wichtig: Es handelt sich nicht um einen automatischen Anspruch aus dem Fußballregelwerk, sondern um eine konkrete Vereinbarung im Transfervertrag.
Prozent vom Verkauf oder Prozent vom Gewinn?
Genau hier wird es spannend. Nehmen wir ein rein hypothetisches Beispiel: Klub A verkauft einen Spieler für 5 Millionen Euro an Klub B und erhält 15 Prozent einer späteren Weiterverkaufssumme. Verkauft Klub B ihn danach für 20 Millionen Euro, wären 15 Prozent davon 3 Millionen Euro. Steht im Vertrag dagegen 15 Prozent vom Transfergewinn, wäre zunächst die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis maßgeblich. Bei 20 Millionen Verkauf und 5 Millionen Einkauf wären das 15 Millionen Gewinn und daraus 2,25 Millionen Euro.
Diese Beispiele zeigen, warum eine Prozentzahl in einer Transfermeldung allein kaum reicht. Man muss wissen, auf welche Berechnungsgrundlage sie sich bezieht. Dazu können noch Abzüge oder Sonderbedingungen kommen. Ohne Vertragstext sind Medienangaben deshalb häufig nur eine Annäherung.
Bonuszahlungen können die Rechnung verändern
Ein Transfer besteht längst nicht immer aus einem einzigen festen Betrag. FIFA zählt in seinen Transferdaten feste, bedingte und Ausstiegsklausel-Zahlungen zum Transferentgelt. Bei einer Weiterverkaufsbeteiligung kann deshalb entscheidend sein, ob spätere Boni in die Berechnung einfließen und wann sie als tatsächlich verdient gelten.
Genau solche Details erklären, warum zwei seriöse Quellen bei einem Transfer unterschiedliche Summen nennen können. Die eine berichtet nur den garantierten Sockelbetrag, die andere rechnet erreichbare Boni hinzu. Für eine Weiterverkaufsbeteiligung kann das einen erheblichen Unterschied machen.
Nicht mit dem Solidaritätsmechanismus verwechseln
Neben vertraglichen Weiterverkaufsklauseln gibt es den FIFA-Solidaritätsmechanismus. Dabei werden Ausbildungsvereine bei bestimmten späteren Transfers über einen regelbasierten Anteil an Transferzahlungen beteiligt. Das läuft über die FIFA-Regeln und ist etwas anderes als eine individuell ausgehandelte Sell-on-Klausel zwischen zwei Vereinen.
In Diskussionen wird das gern zusammengeschoben. Ich würde deshalb immer sauber trennen: Weiterverkaufsbeteiligung ist Vertragsgestaltung. Solidaritätsbeitrag ist ein eigener Mechanismus des internationalen Transferrechts. Beides kann im Umfeld desselben Transfers eine Rolle spielen, hat aber eine andere Grundlage.
Warum solche Klauseln für den HSV interessant sein können
Für einen Verein wie den HSV können Weiterverkaufsbeteiligungen bei jungen Spielern ein wichtiges Werkzeug sein. Wenn ein Spieler heute verkauft wird, sein Potenzial aber noch nicht vollständig im Preis steckt, bleibt der Klub an einer späteren Entwicklung beteiligt. Das kann langfristig sinnvoller sein, als nur um den letzten Euro bei der ersten Ablöse zu feilschen.
Meine Meinung: Gute Transferarbeit endet nicht mit der Unterschrift beim neuen Verein. Wer bei einem Verkauf klug verhandelt, kann Jahre später noch profitieren. Genau deshalb sind Details wie Weiterverkaufsbeteiligungen manchmal wertvoller als eine spektakuläre Schlagzeile über die reine Sofortablöse.
- CAS Bulletin 2025/1: Rechtsprechung zu Sell-on-Klauseln
- FIFA: Methodology: feste und bedingte Transfergebühren
- FIFA: Clearing House: Solidaritätsbeitrag