Die wichtigste Antwort zuerst: Es gibt nicht den einen Bundesliga-Kader
Wenn Fans über die Größe eines Kaders sprechen, können damit mehrere verschiedene Dinge gemeint sein. Da ist zunächst der gesamte Profikader eines Clubs. Daneben gibt es die offizielle Spielberechtigungsliste der DFL. Für jedes einzelne Spiel kommt noch der Spieltagskader hinzu. Und wenn ein Club international spielt, gelten zusätzlich die eigenen Meldelisten der UEFA.
Deshalb führt die Frage „Wie viele Spieler darf ein Bundesliga-Kader haben?“ schnell zu widersprüchlichen Antworten. Wer einfach die Zahl 25 nennt, vermischt in der Regel die UEFA-Liste A mit dem nationalen Bundesliga-Spielbetrieb.
National gibt es keine allgemeine 25-Spieler-Obergrenze
Für den gesamten Bundesliga-Profikader sieht das nationale Regelwerk keine einfache Obergrenze von 25 Spielern vor. Ein Club kann also mehr als 25 Lizenzspieler unter Vertrag haben, sofern die jeweiligen Vertrags-, Registrierungs- und Spielberechtigungsregeln eingehalten werden.
Das bedeutet aber nicht, dass Kadergröße vollkommen ungeregelt wäre. Die DFL macht klare Vorgaben dazu, welche Spieler spielberechtigt sein müssen, welche Mindestzahlen bei deutschen Lizenzspielern und Local Playern gelten und wie viele Spieler für ein einzelnes Bundesligaspiel auf dem Spielbericht stehen dürfen.
Die Spielberechtigungsliste entscheidet, wer eingesetzt werden darf
Für jeden lizenzierten Club führt die DFL eine aktuelle Spielberechtigungsliste. Daraus muss unter anderem hervorgehen, ab wann ein Spieler spielberechtigt ist. Außerdem werden dort Name, Vorname, Geburtsdatum, Status, Staatsangehörigkeit und Rückennummer geführt.
Der entscheidende Satz aus der Spielordnung ist einfach: Wer nicht auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen ist, besitzt keine Spielberechtigung und darf nicht eingesetzt werden. Ein Spieler kann also einen Vertrag besitzen und zum erweiterten Personal eines Clubs gehören – für einen Pflichtspieleinsatz zählt trotzdem die formale Spielberechtigung.
Am Spieltag sind höchstens 20 Spieler im Mannschaftskader
Für ein einzelnes Bundesligaspiel wird die große Saisonperspektive deutlich kleiner. Beide Mannschaften müssen spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn höchstens 20 Spieler in den Spielbericht eintragen. Elf davon gehören zur Startaufstellung, die übrigen Spieler sind Auswechselspieler.
Damit ergibt sich der praktische Spieltagskader aus 11 Startern und maximal 9 Ersatzspielern. Die DFL-Spielordnung bestätigt zusätzlich, dass auf der Ersatzspielerbank höchstens neun Auswechselspieler Platz nehmen dürfen. Andere Spieler können zwar zum Profikader gehören, sind in dieser Partie aber nicht Teil des gemeldeten Spieltagskaders.
Warum „20 Spieler im Spieltagskader“ und „mehr als 25 Profis“ kein Widerspruch sind
Ein Club kann einen deutlich größeren Kader beschäftigen, aber für das konkrete Spiel nur 20 Spieler melden. Verletzte, gesperrte, nicht nominierte oder aus sportlichen Gründen nicht berücksichtigte Profis bleiben trotzdem Bestandteil des Saisonkaders.
Genau deshalb sollte man bei Kaderdiskussionen immer fragen: Geht es um alle Spieler mit Profivertrag, alle aktuell spielberechtigten Spieler oder nur um die 20 Namen des nächsten Bundesligaspiels? Ohne diese Unterscheidung sind Größenvergleiche zwischen Clubs wenig aussagekräftig.
Mindestens zwölf deutsche Lizenzspieler – mit einer neuen Leih-Ausnahme
Ein Bundesliga- oder Zweitligist muss grundsätzlich zu jedem Pflicht-Bundesspiel mindestens zwölf Lizenzspieler mit deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertrag halten und auf der aktuellen Spielberechtigungsliste führen. Diese Vorgabe ist eine nationale Lizenzierungsregel und etwas anderes als die Local-Player-Regel.
Seit der Saison 2026/27 gibt es dabei eine gezielte Ausnahme für die Entwicklung junger Spieler: Verleiht ein Club einen entsprechend jungen deutschen Lizenzspieler an einen deutschen Club, der mindestens in der Regionalliga spielt, kann sich die Mindestzahl unter den festgelegten Voraussetzungen von zwölf auf elf reduzieren. Bei zwei solchen Leihen kann sie auf zehn sinken. Die Regel soll Spielpraxis ermöglichen, ohne dass der verleihende Club durch die Mindestvorgabe vollständig blockiert wird.
Local Player: acht lokal ausgebildete Spieler, mindestens vier aus dem eigenen Club
Zusätzlich verlangt die DFL mindestens acht lokal ausgebildete Lizenzspieler. Von diesen acht müssen mindestens vier direkt beim jeweiligen Club ausgebildet worden sein. Die anderen können als vom Verband ausgebildete Spieler zählen.
Als vom Club ausgebildet gilt grundsätzlich, wer zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr für drei vollständige Spielzeiten oder insgesamt 36 Monate beim aktuellen Club registriert und spielberechtigt war. Ein vom Verband ausgebildeter Spieler erfüllt dieselbe Ausbildungsdauer bei einem oder mehreren Clubs im Bereich des DFB.
Local Player hat nichts mit dem Pass zu tun
Das ist einer der häufigsten Denkfehler. „Deutscher Lizenzspieler“ und „Local Player“ sind zwei unterschiedliche Kategorien. Bei der deutschen Mindestzahl geht es um die Staatsangehörigkeit. Beim Local-Player-Status geht es dagegen um den Ausbildungsweg zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr.
Ein ausländischer Spieler kann also Local Player sein, wenn er früh genug und lange genug bei einem deutschen Club ausgebildet wurde. Umgekehrt ist ein deutscher Nationalspieler nicht automatisch Local Player eines bestimmten Bundesligisten, wenn seine Ausbildung in diesem Zeitraum anderswo stattgefunden hat.
Auch verliehene Eigengewächse können unter Bedingungen eine Rolle spielen
Die Local-Player-Regel soll Nachwuchsarbeit fördern, aber Talente nicht zwingend auf der eigenen Bank festhalten. Deshalb sieht die aktuelle Lizenzordnung unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass auch ausgeliehene, vom Club ausgebildete Spieler für die Local-Player-Mindestzahl berücksichtigt werden können.
Das ist sportlich sinnvoll: Ein junger Spieler kann andernorts Spielpraxis sammeln, ohne dass sein Ausbildungsclub automatisch jeden Effekt seiner Nachwuchsarbeit für die Kaderregel verliert. Die genauen Voraussetzungen hängen von Art und Ziel der Leihe ab und sollten bei konkreten Fällen immer im aktuellen Regelwerk geprüft werden.
Nachwuchsspieler können nicht einfach unbegrenzt hochgezogen werden
Neben Lizenzspielern können unter bestimmten Voraussetzungen auch vereinseigene Amateure und Vertragsspieler in einer Lizenzmannschaft eingesetzt werden. Die DFL-Spielordnung begrenzt dabei grundsätzlich, dass sich höchstens drei solcher vereinseigenen Amateure beziehungsweise Vertragsspieler gleichzeitig im Spiel befinden dürfen.
Für außergewöhnliche Verletzungs- oder Krankheitssituationen gibt es eine Ausnahmeregel. Hat eine Lizenzmannschaft tatsächlich nur noch 15 oder weniger ansonsten spielberechtigte Lizenzspieler zur Verfügung, kann der Club beantragen, ausnahmsweise mehr als drei eigene Amateure oder Vertragsspieler einsetzen zu dürfen. Nachwuchsförderung ist also möglich, aber nicht vollkommen regellos.
Woher die berühmte Zahl 25 wirklich kommt
In UEFA-Clubwettbewerben gibt es tatsächlich eine Liste A mit maximal 25 Spielern. Mindestens acht Plätze sind dort für lokal ausgebildete Spieler reserviert; von diesen acht dürfen höchstens vier nur beim Verband statt beim aktuellen Club ausgebildet worden sein. Fehlen lokal ausgebildete Spieler, wird die maximal mögliche Größe der Liste A entsprechend kleiner.
Daneben existiert die Liste B für bestimmte selbst ausgebildete Nachwuchsspieler. Sie kann im Saisonverlauf ergänzt werden, wenn die jeweiligen Alters- und Ausbildungsbedingungen erfüllt sind. Deshalb ist selbst die Aussage „international dürfen nur 25 Spieler eingesetzt werden“ zu grob: Die 25 beziehen sich auf Liste A, nicht auf jeden theoretisch einsetzbaren Nachwuchsspieler.
Bundesliga und UEFA verfolgen ähnliche Ziele mit unterschiedlichen Systemen
Sowohl DFL als auch UEFA wollen mit ihren Regeln Nachwuchsausbildung belohnen. Die konkrete technische Umsetzung unterscheidet sich aber. National arbeitet die Bundesliga mit Spielberechtigungsliste, Mindestzahlen und einem eigenen Spieltagskader. International kommen Liste A und Liste B hinzu.
Für Clubs, die europäisch spielen, entstehen dadurch zwei parallele Planungen. Ein Spieler kann national problemlos spielberechtigt sein und trotzdem nicht auf der UEFA-Liste A stehen. Umgekehrt müssen Kaderplaner bei internationalen Meldelisten besonders auf die reservierten Plätze für lokal ausgebildete Spieler achten.
Warum ein möglichst großer Kader sportlich trotzdem nicht automatisch besser ist
Dass es national keine starre 25er-Obergrenze gibt, heißt nicht, dass 30 oder 35 Profis automatisch sinnvoll wären. Jeder zusätzliche Spieler verursacht Kosten, braucht Trainingssteuerung und erwartet eine sportliche Perspektive. Ein aufgeblähter Kader kann deshalb genauso zum Problem werden wie ein zu kleiner.
Aus meiner Sicht ist die wichtigere Frage: Sind alle relevanten Rollen sinnvoll besetzt, gibt es genügend Flexibilität und bekommen Talente realistische Einsatzchancen? Ein guter Kader wird nicht dadurch gut, dass möglichst viele Namen auf einer Liste stehen.
Was das für den HSV bedeutet
Beim HSV sollte die Kadergröße deshalb nie isoliert betrachtet werden. Entscheidend sind Spielberechtigung, die deutschen Lizenzspieler, Local Player, Positionsabdeckung und der Weg eigener Talente in Richtung Profimannschaft.
Für die aktuelle Zahl der HSV-Profis oder einzelne Spieler ist dieser Grundlagenartikel bewusst nicht zuständig. Dafür haben wir die Mannschafts- und Kaderseiten. So bleibt dieser Magazinbeitrag auch nach Transfers lesenswert und muss nur dann grundsätzlich überarbeitet werden, wenn DFL oder UEFA die Regeln ändern.
- Bundesliga e.V.: Spielordnung der Lizenzligen, Stand 11.06.2026
- Bundesliga e.V.: Lizenzierungsordnung, Stand 21.04.2026
- Bundesliga e.V.: Lizenzordnung Spieler, Stand 21.04.2026
- Bundesliga: DFL passt Leihspieler-Regelungen für junge deutsche Spieler an
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- UEFA: Champions-League-Reglement 2026/27 – Spielerlisten A und B